Mietkaution
Verzinsung ist zwingend

Rheingau. (mg) – Wird eine Mietwohnung an einen neuen Eigentümer verkauft, stehen grundsätzlich ihm und nicht den Bewohnern offenen Zahlungen im Zusammenhang mit der seinerzeit geleisteten Kaution zu. Die Mieter können von ihrem ehemaligen Vermieter zwar die Weiterleitung der Kaution verlangen.

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