Testpflicht hemmt
Wettbewerbsnachteil für Hessens Gastronomen

Während als letztes Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz die Testpflicht für den Besuch der Innengastronomie aufgehoben hat, bleiben die Innenräume hessischer Gastronomen weiterhin leer; auch bei schlechtem Wetter.

Die Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) vom 22. Juni sieht angesichts des niedrigen Infektionsgeschehens in Hessen weitreichende Lockerungen auch im Gastgewerbe vor. Das freue viele Hoteliers und Gastronomen gerade mit Blick auf die Außengastronomie. Dies gelte natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Witterungsbedingungen es zuließen, im Außenbereich Gäste zu bewirtschaften und vor allen Dingen für diejenigen, die überhaupt über nennenswerte Außenflächen verfügten. …

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