Wind ums Genussrecht
Prokon: Ausweg für private Anleger

Rheingau. (mg) – Prokon steht kurz vor der Insolvenz. Trotzdem ist für die Anleger die Kündigung der Genussrechte nicht der beste Schritt. Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte erklärt, wie Anleger aus der Genussrechtsfalle entkommen und ihre Chancen verbessern können.
Die Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte rechnet bei Prokon mit einem baldigen Insolvenzantrag. Doch: „Eine Insolvenz bedeutet für die Anleger mit Genussrechten noch nicht das Aus“, sagt Rechtsanwalt Marc Gericke von der Kanzlei Göddecke Rechtsanwälte.

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