Stichprobe zeigt Defizite
Grundpreise bei Lebensmitteln nicht immer korrekt angegeben

(VZ-RLP) – Angesichts stark gestiegener Lebensmittelpreise ist ein Preisvergleich wichtig. Die Angabe des Grundpreises bei Lebensmitteln soll den Preisvergleich auch bei unterschiedlichen Füllmengen und Packungsgrößen erleichtern. Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale in zwölf Supermärkten, Discountern und Drogeriemärkten zeigte jedoch Defizite bei der Angabe des Grundpreises.

„Lediglich in acht Geschäften waren die Grundpreise korrekt angegeben“, bilanziert Caroline Ludwig von der Verbraucherzentrale. „In vier Geschäften war der Grundpreis nicht bei allen Produkten richtig gekennzeichnet.“ Dies war beispielsweise bei einzeln verpackten Riegeln, Trockenobst oder Kaffee der Fall. Doch nicht nur …

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