Recht & Finanzenseit: 2 Jahre 27 Wochen
Buchtipp
Rheingau. (mg) – Die Autorin Gabriele Waldau-Cheema ist staatlich geprüfte Betriebswirtin und Bilanzbuchhalterin. Sie leitet seit 20 Jahren Beratungsstellen des Aktuellen Lohnsteuerhilfevereins und arbeitet seit 30 Jahren für Steuerkanzleien.
Sie hat für die Verbraucherzentrale einen Steuerratgeber für Rentner und Pensionäre verfasst. Das Buch gibt einen Gesamt-Einblick in die deutsche Einkommensbesteuerung mit den sieben Einkunftsarten.
Recht & Finanzenseit: 3 Jahre 44 Wochen
Ratgeber
Rheingau. (mg) – Das Handbuch zur Patientenverfügung von Heike Nordmann und Wolfgang Schuldzinski ist bereits in der 20. Auflage erschienen und wird von der Verbraucherzentrale vertrieben (www.ratgeber-verbraucherzentrale.de).
Sich rechtzeitig Gedanken zu machen, wie es nach einem Unfall, bei einer Krankheit oder im Alter persönlich weitergehen soll, steht bei immer Menschen in der Vorsorgeplanung ganz oben auf der To-do-Liste.
Recht & Finanzenseit: 3 Jahre 44 Wochen
Flussgold gibt es auch in deutschen Gewässern
Rheingau. – Um den Rhein ranken sich zahlreiche Mythen und insbesondere eine Geschichte fasziniert viele Menschen schon seit Jahrhunderten: die des sagenumwobenen Rheingolds. Dieser Schatz, der laut der Legende in den Fluten des Rheins versenkt wurde, ist Teil von alten Erzählungen und auch Richard Wagner widmete ihm mit dem „Ring des Nibelungen“ einen gesamten Opernzyklus. Bisher blieb der mythische Nibelungenhort allerdings unentdeckt.
Recht & Finanzenseit: 3 Jahre 44 Wochen
Ratgeber
Rheingau. (mg) – „Ihr bekommt ja später doch alles ...“ – Vielfach wird mit einem Satz wie diesem eine Regelung zur Erbfolge auf die lange Bank geschoben oder ganz vom Tisch gewischt. Noch nicht einmal jeder fünfte Deutsche hat ein Testament verfasst.
Die Folge sind Probleme, mit denen sich die Erben herumschlagen müssen, und häufig auch steuerliche Belastungen, die man leicht hätte vermeiden können.
Recht & Finanzenseit: 4 Jahre 11 Wochen
Buchvorstellung
Rheingau. (mg) – Autor Alexander Hagelüken meldet sich mit einem provokativen Debattenbeitrag zu Wort: Wir sterben später. Wir sind länger gesund. Wir arbeiten immer weniger körperlich. Berufliche Tätigkeit hält uns geistig fit. Und – wir dürfen den Wohlstand des Landes nicht zugunsten der Alten umverteilen. Denn die wenigen Jungen können die Last nicht allein tragen. Daher fordert er: „Lasst uns länger arbeiten!“ Dann reicht es für alle.
Seine Thesen belegt er in dem Buch mit Beispielen.
Recht & Finanzenseit: 4 Jahre 34 Wochen
Urteil: Steuervorteil für Immobilie kein Selbstläufer
Rheingau. (mg) – Eigentümer sollten die Geduld des Finanzamts nicht überstrapazieren. „Wer eine Immobilie allzu lange leer stehen und keine nachhaltigen Bemühungen zur Vermietung oder Instandsetzung des Objekts erkennen lässt, kann auch die laufenden Kosten nicht steuerlich geltend machen„, warnt Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Stefan Bernhardt mit Hinweis auf ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. IX R 17/16).
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Vermietung einer leerstehenden Wohnung anfallen, sind in der Regel als vorab entstandene Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden können. Voraussetzung dafür ist die sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht. Die ist aber nach Ansicht der obersten Finanzrichter dann nicht gegeben, wenn die Immobilie jahrelang in einem Zustand ist, in dem sie objektiv nicht vermietet werden kann.