Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Ortslandwirt und Vertreter der Winzerschaft fordert Rücknahme der Steuererhöhung

Die Erhöhung der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke von 685 Punkten auf nunmehr 1.050 Punkte rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres ist bei den Gewerbetreibenden der Stadt auf Kritik gestoßen. Das ist eine Erhöhung von 53 Prozent. Um 250 Prozent ist die Grundsteuer A angehoben worden. Dies bedeutet, dass Lorch jetzt neben Lautertal im Odenwald an der Spitze Hessens liegt. „Das kann je nach Grundstücksgröße mehrere tausend Euro jährlich betragen“, sagte bereits Stefan Schmidt, der eine Natursteinwerkstätte im Gewerbegebiet Wispertal hat. Ihm schlossen sich weitere Gewerbebetriebe an. Und jetzt hat sich auch der Ortslandwirt …

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