Wer kämpft kann verlieren
Entscheid gegen alle Verteidiger der Lohwiese

Lorch. (av) – Im Verwaltungsstreitverfahren der Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Bau des Wohnheims des St. Vincenzstiftes Aulhausen auf der Lorcher Lohwiese gegen die Stadt Lorch, hat der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes das Urteil gesprochen (siehe Ausgabe vom 3. September). Damit wurde der Stadt Lorch eine ordnungsgemäße und rechtmäßige Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ermöglicht, der dem St. Vincenzstift den Bau auf der Lohwiese einräumt. Der Geschäftsführer Dr. Dr. Caspar Söling hofft nun auf den schnellen Baubeginn. Damit würden 25 Menschen die Möglichkeit bekommen, in barrierefreien Räumlichkeiten betreut zu wohnen.

„Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren“, zitiert Maximilian Boos von den Initiatoren des Bürgerbegehrens Berthold Brecht.

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