Lorch erhält Genehmigung für Haushalt 2026
Genehmigungsbehörde mahnt städtische Gremien eindringlich zu Haushaltsdisziplin
Lorch. (hm) –
Wie eine letzte Warnung klingt das neunseitige Schreiben des Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) vom 10. Juni, mit dem Lorch die Haushaltsgenehmigung erteilt wird. Angesichts der prekären Finanzlage scheinen selbst das RP Zweifel zu beschleichen, ob die Stadt künftig ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Äußerst bedenklich sei die haushaltswirtschaftliche Entwicklung. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird weiterhin als nicht gegeben eingestuft. Nur unter Zurückstellung von Bedenken könne eine Genehmigung erteilt werden. Die gesetzlichen Vorschriften zum Haushaltsausgleich können weder in diesem Jahr noch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2029 erreicht werden, konstatiert die Genehmigungsbehörde. Bei der Genehmigung habe man sich mit dem Hessischen Innenministerium (HMdI) abgestimmt, heißt es aus dem RP. Am 9. Juni hat das HMdI die Zustimmung erteilt, von den gesetzlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich abzuweichen.
Ein vorläufiger Rettungsanker ist der aktuelle Finanzplanungserlass des HMdI, der es den Kommunen ermöglicht, gegen eigentlich geltende Grundsätze zu verstoßen, beispielsweise durch den Ausgleich von Defiziten im ordentlichen Ergebnis durch außerordentliche Rücklagen, wie bereits während der Corona-Pandemie.
Bürgermeister Oliver Lübeck (CDU) lobte in der Stadtverordnetenversammlung am 18. Juni das "gute und intensive Miteinander" zwischen Stadtverwaltung, RP und Innenministerium. Zugleich wies er auf den Einzelfall-Charakter der Genehmigung hin. "Wir sind keine Blaupause für andere Kommunen", so der Lorcher Rathauschef. Eine Einzelfallbetrachtung sieht auch der Finanzplanungserlass vor.
Als eigenen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung setzt Lorch, neben der beschlossenen Anhebung der Grundsteuer von 605 auf 835 Punkten, unter anderem auf eine Anhebung von Gebühren, Einsparungen durch die Digitalisierung und vor allem auf Erträge aus Windenergie, die allerdings frühestens ab 2029 fließen sollen.
Rote Zahlen und unzureichende Rücklagen
Im ordentlichen Ergebnis wird ein Defizit von rund 1,5 Millionen Euro prognostiziert. Während dieser Fehlbetrag noch aus Rücklagen aus den Vorjahren ausgeglichen werden kann, können die erwarteten Defizite in den Jahren 2027 bis 2029 nicht vollständig aus ordentlichen Rücklagen kompensiert werden. Nach einem Fehlbetrag von 1,2 Millionen Euro bei den liquiden Mitteln im Vorjahr, geht das RP auch für das laufende Jahr davon aus, dass Lorch neue Liquiditätskredite aufnehmen muss. Da diese nicht vor Ende 2031 zurückgeführt werden können, sei dies zwar rechtlich grundsätzlich unzulässig, diese Kredite könnten aber durch die prognostizierten Einnahmen aus der Windkraft ausgeglichen werden. Der genehmigte Höchstbetrag der Liquiditätskredite beträgt sechs Millionen Euro.
Die voraussichtliche Neuverschuldung im Jahr 2026 von 800.000 Euro sowie für die Jahre 2027 und 2028 von insgesamt 2,8 Millionen Euro stehen laut RP nicht im Einklang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt. Diese Entwicklung beurteilt das RP als "äußerst kritisch".
Gebührenanhebung und die Hoffnung auf künftige Erträge
Aufgrund seiner ernsten finanziellen Schieflage musste Lorch ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen. Darin muss die Stadt darlegen, wie sie sich aus der Finanzklemme befreien will. Die Anhebung der Kita-Gebühren um 20 Prozent, die am 13. Mai mit breiter Mehrheit im Stadtparlament beschlossen worden war, ist ebenso Teil der Konsolidierungsbemühungen wie Erträge aus Windenergie, die ab 2029 mit mindestens 500.000 Euro und ab 2031 mit bis zu einer Million Euro in der Haushaltsplanung angesetzt sind.
Mit dem Abschluss eines Nutzungsvertrags mit einem Projektentwickler am 31. Januar hat Lorch die Tür für die Errichtung von Windkraftanlagen (WKA) auf städtischen Flächen geöffnet. Wann sich die ersten Windräder drehen und Geld in die Kassen spülen, ist in diesem Stadium nicht exakt absehbar. Der politische Wille für die Nutzung von Windenergie als Einnahmequelle ist derzeit groß. Nur die neu ins Parlament eingezogene AfD votiert gegen Beschlüsse, mit denen weitere Schritte zur Errichtung von WKA eingeleitet werden.
Bürgermeister Oliver Lübeck (CDU) zeigt sich zuversichtlich. Die Einnahmen aus der Windkraft bezeichnete er als einzig realistische Alternative für die Konsolidierung des Haushalts. Das Entgegenkommen von RP und HMdI basiere auf diesen prognostizierten Einnahmen, so der Lorcher Rathauschef. Die Genehmigung der zusätzlich erforderlichen Liquiditätskredite mit überjähriger Laufzeit knüpft das RP ebenfalls an die Einnahmen aus der Windkraft, die als Konsolidierungsmaßnahme auch im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen sind. Ohne diese Einnahmen könnte die Grundsteuer auf über 1.800 Punkte ansteigen, so Lübeck. Wichtig sei ihm, dass sich künftig nicht nur Gutverdiener ein Leben in Lorch leisten können.
Investitionen mit Augenmaß
Das Regierungspräsidium stellt in seiner Genehmigung fest, dass die vorgesehenen Investitionskredite zu einer Ausweitung der investiven Schulden führen werden. Die rechnerische Pro-Kopf-Verschuldung könnte daher von 2.142,86 zum Jahresende 2026 bis zum Jahresende 2029 auf 2.857,14 Euro steigen. Auf eine Reduzierung der Kreditermächtigungen könne – im Einvernehmen mit dem Innenministerium – nur deshalb verzichtet werden, weil die Stadt die vorgesehenen Investitionen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt habe, so das RP. Zudem wird darauf verzichtet, einzelne Maßnahmen unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Das Regierungspräsidium mahnt die Stadt Lorch, auf freiwillige Investitionen zu verzichten.
Strenge Auflagen und unsichere Prognose
Prekär sei die Finanzlage in Lorch, resümiert das RP, und der Ausblick unsicher. Angesichts der prognostizierten Entwicklungen seien weitere Haushaltsverbesserungen, also eine Steigerung der Einnahmen oder eine Senkung der Ausgaben, unbedingt anzugehen. Über den Haushaltsvollzug, also die praktische Ausführung des Haushaltsplans, muss die Stadt Lorch dem RP und der Stadtverordnetenversammlung quartalsweise berichten.
Als kritisch beurteilt die Genehmigungsbehörde zudem die Finanzierung von Zinsen und Tilgung für Investitionskredite. Aktuell sei die Stadt Lorch nicht in der Lage, den Schuldendienst zu finanzieren, so das wenig ermutigende Urteil des RP. Die Eigenfinanzierung der Tilgungsleistungen sei auch auf absehbare Zeit nicht gesichert. "Diese Zahlungsverpflichtungen schränken nachhaltig den kommunalpolitischen Handlungsspielraum ein", warnt das Regierungspräsidium.
Sparsamkeit ins Stammbuch geschrieben
Nachdrücklich weist das Regierungspräsidium (RP) auf die Verantwortung der politisch verantwortlichen Gremien hin. Diese müssten eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung sicherstellen. Nur so könnte eine Neuverschuldung für anstehende Infrastrukturprojekte von der Aufsichtsbehörde mitgetragen werden. Vordringliches Ziel sei ein dauerhafter Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt, mahnt das RP. Liquiditätskredite über mehrere Haushaltsjahre seien "unbedingt zurückzuführen". Entgelte, Gebühren und Beiträge müssten im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Handlungsbedarf bestehe beispielsweise bei den Friedhofs- und Bestattungsgebühren, bei denen eine Kostendeckung von mindestens 70 Prozent erreicht werden müsse (aktuell 31,3 Prozent).
Mit Ach und Krach
Weder im aktuellen Finanzhaushalt noch für die Planungsjahre 2027 bis 2029 erreicht Lorch die gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus steht keine ausreichende, frei nutzbare Liquidität zur Verfügung. Das Urteil der Genehmigungsbehörde (das Regierungspräsidium Darmstadt - RP) fällt wenig ermutigend aus. Dass Lorch die Haushaltsgenehmigung dennoch mit Ach und Krach erlangt hat und sich damit einen gewissen finanziellen Gestaltungsspielraum erhält, ist nicht allein auf die Erhöhung von Steuern und Gebühren sowie Sparmaßnahmen zurückzuführen. Das RP erkennt die Sparanstrengungen der Stadt zwar an, konstatiert in seiner Genehmigung aber auch, dass Ausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt auch in den kommenden Jahren nicht möglich ist.
Für die Handlungsfähigkeit der Kommunen sind genehmigte Haushalte essenziell, und die Aufsichtsbehörden werden verstärkt darauf hinwirken, dass Gemeinden und Landkreise auch in schwierigen Jahren zeitnah Genehmigungen erhalten, so die Zusicherung des Ministeriums. Die Belastungen der Bürgerinnen und Bürger seien dabei zu berücksichtigen. Damit erkennt das HMdI die strukturelle finanzielle Schieflage der kommunalen Finanzen und die Belastungsgrenzen der Bürger an. Konkret können außerordentliche Rücklagen zum Ausgleich von Defiziten im ordentlichen Ergebnis herangezogen werden. Darüber hinaus dürfen die Kreise und Kommunen pauschale Kürzungen im Haushalt einplanen, ohne diese im Detail zu begründen. Über fehlende Liquiditätspuffer wird hinweggesehen, und bereits bestehende freiwillige Leistungen, die bei defizitären Haushalten oft zuerst ins Visier der Genehmigungsbehörde geraten, werden nicht beanstandet. Diese Ermessensspielräume hat das RP – im Einvernehmen mit dem Hessischen Innenministerium – im Falle von Lorch offenbar bis zur Schmerzgrenze ausgenutzt. Die Frist, bis die Stadt ihre Schulden und ihr Defizit zurückführen muss, wurde bis 2031 gestreckt, eine weitere Verlängerung allerdings kategorisch ausgeschlossen. Ob die Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen und Einsparungen durch die Digitalisierung bis dahin Früchte tragen, bleibt zunächst ungewiss. Andere Kommunen und selbst der Rheingau-Taunus-Kreis haben den gleichen Weg beschritten und erhoffte künftige Mehreinnahmen und Effizienzgewinne teilweise bereits in ihren aktuellen Haushalten eingepreist. In Lorch indes scheint die Finanzlage besonders kritisch. Gegenüber der Teilnahme am Naturschutzgroßprojekt "Wispertaunus", das Einnahmen in sechs- bis siebenstelliger Höhe in die Kassen spülen könnte, gibt es in den politischen Gremien der Stadt Lorch deutliche Vorbehalte. Für einen Einstieg in die Windkraft scheint es einen breiten politischen Willen zu geben, die Einnahmen daraus könnten aber frühestens in drei Jahren fließen. Und mögliche Erträge aus einer Nutzung der ehemaligen Liegenschaften der Bundeswehr (die Lorcher Stollen) liegen ebenfalls in weiter Ferne. Was bleibt, ist die strukturelle Unterfinanzierung der Stadt. Mit der Genehmigung ihres Haushalts 2026 hat Lorch Zeit gewonnen. Eine nachhaltige Lösung der kommunalen Finanzklemme ist damit noch nicht erreicht.


Kommentar schreiben