Hinweis auf gesetzliches Verbot
RP Darmstadt weist auf Regeln für Verbrennung pflanzlicher Abfälle hin

Mit Frühlingsbeginn ist auch der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern für die vergangene Winterperiode weitgehend abgeschlossen. Hierbei fallen große Mengen an pflanzlichen Abfällen an. Aus diesem Anlass weist das Regierungspräsidium Darmstadt auf die rechtlichen Grenzen beim Verbrennen dieser Abfälle hin.

Abfälle müssen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich verwertet werden. Dies gilt auch für pflanzliche Abfälle wie Grün- und Astschnitt. Die Gartenabfälle lassen sich beispielsweise durch Kompostierung verwerten, entweder im eigenen Garten oder – bei größeren Mengen – in einer Kompostierungsanlage. Außerdem können diese zu Holzhackschnitzeln verarbeitet werden, um Energie zu …

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