Landesregierung verordnet Geschäftsschließungen
Seit Mittwoch gelten Einschränkungen für den Geschäftsbetrieb verschiedener Branchen

Rheingau. (mg) – Seit dem 18. März ist die vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in Kraft. Am Dienstagabend wurden die nun geltenden Regelungen veröffentlicht, die in einigen Branchen zu erheblichen Einschränkungen für Gewerbetreibende führen werden. Vorerst wurde die Gültigkeit der Verordnung auf den 19. April begrenzt, was mit dem Ende der eigentlichen Osterferien zusammenfällt. Unter Paragraph 1 der Verordnung werden die Einrichtungen, Betriebe, Begegnungsstätten und Angebote aufgeführt, die von der Schließung oder Verboten betroffen sind.

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