Singen in Außenbereichen ist erlaubt
Gesangvereine können ihre Probestunden unter freiem Himmel abhalten

Rheingau. (mh) – „Es wird dringend empfohlen, auf Chorgesang und anderes gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen oder ohne Mindestabstand von drei Metern zu verzichten“, heißt es in den Auslegungshinweisen des Hessischen Wirtschaftsministeriums zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom Mai, zuletzt geändert Anfang Juli.

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