Staatsanwaltschaft prüft Bahnunglück
Bürgerinitiative: Kostensparende Wartung ein Skandal

Rheingau. (av) – Nachdem das Eisenbahnbundesamt den Unfallbericht zum Zugunglück am 9. Juni 2013 auf dem Eisenbahnstreckenabschnitt Lorch-Rüdesheim veröffentlicht hat (siehe Rheingau Echo Nr. 10) prüft jetzt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden den Vorfall hinsichtlich strafrechtlich relevanter Gesichtspunkte. Wie der Vorsitzende der Bürgerinitiative im Mittelrheintal gegen Umweltschäden durch die Bahn e.V., Willi Pusch, betont, habe die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) mit ihrem Bericht bestätigt, dass die von der Bürgerinitiative seit Jahren vertretene und mehrmals öffentlich angemahnte Tatsache, dass das ca. 150 Jahre alte Gleisbett als Europatransversale für den Schienengüterverkehr nicht geeignet ist. Der Gleisunterbau weise an vielen Stellen erhebliche Mängel auf, die, obwohl sie der DB bekannt waren, nicht endgültig behoben wurden.

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