Trauern mit Corona-Beschränkungen
Angehörige, Bestatter, Seelsorger und Friedhofsgärtner stellen sich den Anordnungen

Rheingau. (chk) – „Die Trauerfeier findet im engsten Familienkreis statt.“ Das liest man derzeit häufiger als zu „normalen“ Zeiten in Traueranzeigen, denn die üblichen Trauer- und Beisetzungsriten sind gerade außer Kraft gesetzt. Wo Menschen sich zuvor in großen Trauergemeinschaften in der Kirche, in Trauerhallen, ums Grab oder zum „Beerdigungskaffee“ zusammenfinden durften, wird jetzt leiser, im kleinen Rahmen und mit Distanz Abschied genommen. Mit offensichtlich großer Disziplin fügen sich die trauernden Angehörigen in ihre Rollen. Die Trauerhallen im Rheingau sind geschlossen und Bestattungsfeiern am Grab sind auf die engsten Angehörigen – höchstens zehn Personen – beschränkt.

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