Änderung der Verkehrsführung
Einspurig entlang der vorgehaltenen Parkbuchten

Rüdesheim. (av) – Seit Jahren gilt der Bereich B 42 Geisenheimer Straße – Grabenstraße – Bleichstraße und Kaiserstraße wegen häufiger Unfälle immer wieder als auffällig. Deswegen hat die Untere Straßenverkehrsbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises bereits im Januar dieses Jahres eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet. Einen Monat später wurde eine neue Verkehrsführung im genannten Bereich vorgestellt.

Vorgeschlagen wird eine grundsätzliche einstreifige Verkehrsführung im Bereich der Geisenheimer Straße, der Grabenstraße und der Bleichstraße. In der Kaiserstraße soll eine zweispurige Verkehrsführung beibehalten werden. Auch in den Kreuzungsbereichen sollen entsprechende Einfädelspuren vorhanden sein, berichtet Bürgermeister Volker Mosler aus dem Magistrat.

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