Vergabekriterien für Grundstücke beschlossen
Menschen mit Beeinträchtigungen und/oder Kindern werden vorrangig berücksichtigt

Walluf. – Gegen die Stimmen der CDU und BVW bei einer Enthaltung aus den Reihen der FDP beschlossen die Gemeindevertreter Vergabekriterien für die gemeindeeigenen Grundstücke.

Danach können Baugrundstücke nur von Bürgern erworben werden, die zum Zeitpunkt der Vergabe über kein eigenes Wohneigentum verfügen, die seit mindestens zehn Jahren ihren ersten Wohnsitz in Walluf haben, in der Vergangenheit mindestens insgesamt 15 Jahre mit ersten Wohnsitz in Walluf gemeldet waren und nicht länger als zwölf Jahre außerhalb Wallufs gewohnt haben sowie an Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in einem Wallufer Unternehmen mindestens die letzten fünf Jahre ununterbrochen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

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