Frist: Meldung schwerbehinderter Mitarbeiter

Rheingau. (mg) – Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote.

Zur Überprüfung, ob die Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 erfüllt ist, müssen die betroffenen Arbeitgeber bis spätestens 31. März 2019 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Die Meldung wird bei der Arbeitsagentur abgegeben, bei der das Unternehmen seinen Sitz hat.

Ab sofort können Unternehmen das Programm IW-Elan für das Anzeigejahr 2018 von der Homepage www.IW-Elan.de herunterladen. Die CD-ROM mit der Software wird nicht mehr versandt.

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