Kreis als Dienstleister
Übernahme der Gewerbeaufsicht für die Kommunen

Rheingau. (mg) – Eigentlich ändert sich nicht viel für den Rheingau-Taunus-Kreis – nur dass er für das, was er bisher geleistet hat, nun von den Kommunen bezahlt wird. Es geht dabei um die Gewerbeaufsicht.

Die Gewerbeüberwachungsaufgaben im Rheingau-Taunus-Kreis wurden bisher durch den Gewerbeprüfdienst des Kreises mit einer Vollzeitstelle wahrgenommen. Aufgrund einer geänderten Gesetzes- und Verordnungslage fallen die Prüfaufgaben in die alleinige Zuständigkeit der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Für die überwiegende Zahl der Kommunen ist jedoch die Vorhaltung eines eigenen Gewerbeprüfdienstes ineffizient. Deshalb haben sich nun alle 17 kreisangehörigen Kommunen darauf verständigt, dass diese Aufgabe zentraler durch den Landkreis wahrgenommen werden soll.

Die Grundlage dafür bildet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.

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