Bebauungsplan Bleichstraße-Jahnstraße
Nach dem Beteiligungsverfahren folgt der Satzungsbeschluss

Lorch. (av) – Die Stadtverordnetenversammlung hat nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens und der eingegangenen Stellungnahmen den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Bleich-/Jahnstraße“, erste Änderung und Erweiterung, gefasst. Grund ist die Erweiterung des vorhandenen Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Lorch in westlicher Richtung. Die neu angeschaffte Drehleiter ist derzeit außerhalb des Stützpunktes untergebracht, so Bürgermeister Jürgen Helbing. Zur Grundstückserweiterung komme es durch einen Grundstückstausch. Um die Genehmigungsvoraussetzung für den Erweiterungsbau zu schaffen, sollen die Flurstücke 24 und 25 als Fläche für Gemeindebedarf mit entsprechender Zweckbestimmung zur Ausweisung gelangen. Die auf dem eingetauschten Grundstück stehende Garage wird auf Kosten der Stadt umgesetzt.

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