Lorch stimmt für die Erhebung eines Tourismusbeitrags
Die Hälfte des Beitrags geht an die Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH

Lorch. (av) – Die Stadt Lorch ist ein anerkannter Tourismusort und dessen Gebiet erstreckt sich von der Kernstadt in die Stadtteile Lorchhausen, Ranselberg, Ransel und Wollmerschied. Espenschied ist staatlich anerkannter Erholungsort. Die Anerkennung als Tourismusort ist eine Voraussetzung um einen Tourismusbeitrag erheben zu können, so Thorsten Reineck, Geschäftsführer der Rheingau-Taunus Kultur und Tourismus GmbH (RTKT), sie hat das Destinations-Marketing für die Region Rheingau-Taunus seit dem Jahre 1996 übernommen.

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