Einschränkungen bei Schädlingsbekämpfung
Rechtsrisiko Dauerbeköderung: Neue Vorgaben treffen Unternehmen 2026
Für viele Betriebe ändern sich gerade die Spielregeln in der Schädlingsprävention. Grundlage bleibt die EU-Biozidverordnung – neu ist jedoch, wie streng sie künftig ausgelegt wird. Das hat konkrete Folgen: Bestimmte Giftköder dürfen nicht mehr vorsorglich ausgelegt werden, sondern nur noch bei einem nachgewiesenen Befall. Wer weiterhin auf routinemäßige Dauerbeköderung setzt, bewegt sich zunehmend in einer rechtlichen Grauzone.

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