Einem Menschen zur Flucht verholfen
Zeitzeugenbericht von Thomas Mahler, der einem DDR-Bürger seinen Pass lieh und dafür ins Gefängnis ging

Oestrich. (sf) – „Paragraph 213/Ungesetzlicher Grenzübertritt: Wer widerrechtlich in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik eindringt oder sich darin widerrechtlich aufhält, die gesetzlichen Bestimmungen oder auferlegte Beschränkungen über Ein- und Ausreise, Reisewege und Fristen oder den Aufenthalt nicht einhält oder wer durch falsche Angaben für sich oder einen anderen eine Genehmigung zum Betreten oder Verlassen der Deutschen Demokratischen Republik erschleicht oder ohne staatliche Genehmigung das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik verlässt oder in dieses nicht zurückkehrt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe, Geldstrafe oder öffentlichem Tadel bestraft“.

Anmeldung für Bezahlinhalte

Sie sind Online-Abonnent des Rheingau Echo und haben bereits Ihre Zugangsdaten?

 

Sind Sie bereits ein Abonnent des Rheingau Echo und möchten neben der gedruckten Zeitung auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sind Sie noch kein Abonnent und möchten gerne unsere gedruckte Zeitung wie auch unsere Online-Ausgabe abonnieren?

 

Sie möchten ein Online-Abo für das Rheingau Echo ?



X