„Bürgertestungen“
Kreis erlässt Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung

Rheingau. (mg) – Der Rheingau-Taunus-Kreis hat unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Bundes-Testverordnung zum 8. März 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die regelt, wen das Kreis-Gesundheitsamt mit der Durchführung der sogenannten Bürger-Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Corona-Virus SARS-CoV-2 beauftragt. In der vom Bundesministerium für Gesundheit angepassten Corona-Testverordnung ist der Anspruch auf „Bürgertestung“ aufgenommen worden. Damit ist die Grundlage für die kostenlosen wöchentlichen Schnelltests durch professionelle Anwender geschaffen. Die Allgemeinverfügung ermöglicht es, dass noch weitere „Dritte“ mit der Durchführung der Schnelltests beauftragt werden kö …

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