Chance für Mensch und Natur oder Hypothek für die Nutzer?
Naturschutzgroßprojekt Wispertaunus weckt Hoffnungen und löst Sorgen aus / Projektträger nimmt Stellung
Rheingau. (hm) –
Die Zoologische Gesellschaft Frankfurt (ZGF) überprüft derzeit rund 7.000 Hektar an Waldflächen auf ihre Eignung für das Projekt und sondiert die Bereitschaft der Waldeigentümer für eine Teilnahme. Die ZGF hofft, letztlich etwa 800 bis 1.000 Hektar in das Projekt aufzunehmen. Dort sollen die Bewirtschaftung dauerhaft eingestellt und die Übertragung der Nutzungsrechte finanziell abgegolten werden. Über Naturschutzgroßprojekte fördert der Bund großflächige und komplexe Naturschutzvorhaben in besonders wertvollen Gebieten. Während der Projektträger ZGF den Nutzen für Umwelt und Mensch herausstellt, mehren sich die Stimmen, die Nachteile für die privaten und kommunalen Waldeigentümer und Einschränkungen für Jagdpächter und Jägerschaft befürchten. Michael Brombacher, Leiter des Europa-Referats der ZGF, war zu Gast in der RHEINGAU ECHO LOUNGE und erläuterte gegenüber Chefredakteur Helmut Mertes die Ziele des Projekts und nahm Stellung zu der Kritik und den geäußerten Befürchtungen.
Michael Brombacher ist Diplom-Geöokologe und kümmert sich auf dem Heimatkontinent der ZGF darum, dass auch in Deutschland neue Wildnisgebiete entstehen und außergewöhnliche und teilweise unbekannte riesige Naturlandschaften, etwa in den Karpaten, aber auch den Steppen Kasachstans, dauerhaft erhalten werden. Zu seinen Aufgaben bei der ZGF gehört auch die Koordinierung der Planung und des geplanten Baus des Frankfurt Conservation Centers.
Rheingau Echo: Unser Thema heute ist das Naturschutzgroßprojekt Wispertaunus. Darüber wollen wir mit Michael Brombacher sprechen. Er ist Leiter des Europareferats der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt, kurz ZGF, und für die Planung und Umsetzung des Projekts zuständig. Willkommen, Michael Brombacher.
Michael Brombacher: Vielen Dank für die Einladung.
Rheingau Echo: "Naturschutzgroßprojekt Wispertaunus": Was verbirgt sich hinter diesem sperrigen Begriff?
Michael Brombacher: Tatsächlich ist es ein sehr sperriger Begriff und man kann sich kaum vorstellen, was sich dahinter verbirgt. Naturschutzgroßprojekte sind in der Regel Projekte des Bundes in Bezug auf Landschaften, die von bundesweiter Bedeutung sind. Es sind aber auch Beteiligte aus dem Land Hessen und die Zoologische Gesellschaft Frankfurt als Umsetzer dieses Projektes involviert. Solche Projekte finden in ausgewählten Landschaften Deutschlands statt. Der Wispertaunus ist so eine ausgewählte Landschaft.
Wir haben dort eines der größten unzerschnittenen Waldgebiete Hessens. Es handelt sich um eine Landschaft mit besonderen Wäldern und mit einer besonderen Artenvielfalt. Bei einem solchen Projekt geht es darum, wie man diese Artenvielfalt besser schützen oder erhöhen kann.
Rheingau Echo: Das Ziel ist also eine Renaturierung?
Michael Brombacher: Im Wispertaunus eher weniger. Das ist tatsächlich ein besonderer Wald, hier geht es um eine dauerhafte Absicherung. Die Wälder sind auch teilweise schon sehr naturnah und aus der Nutzung genommen. Dieses Projekt bietet zum einen die Chance, diese Wälder dauerhaft als Naturwälder abzusichern. Aber, und darin besteht die wirklich große Chance, auch einen finanziellen Ausgleich zu bezahlen für diese Leistungen an der Natur, für uns Menschen, für die Bundesrepublik.
Rheingau Echo: Um welche Flächen geht es, was ist der Stand der Planung und wie groß soll das Projekt werden?
Michael Brombacher: Die Vorbereitung dieses Projektes hat man sich im Wispertaunus genau angeschaut, hat mit den Kommunen gesprochen, mit Hessen-Forst und allen anderen Beteiligten. Daraus ist ein sogenannter Planungsraum mit einer Größe von ca. 7.000 Hektar entstanden. Das heißt aber nicht, dass dieser ganze Planungsraum am Ende unter Schutz gestellt werden soll. Was bedeutet das? Man schaut sich die Wälder genauer an, wo die besonders wertvollen Flächen liegen, die es wert sind, dass man sie dauerhaft als Naturwälder erhält und dann einen Ausgleich bezahlt.
Wir schauen uns auch die Quellen an. Das Wasser im Wald zu halten, ist ja auch ein Thema der heutigen Zeit, wo wir immer weniger Niederschläge haben oder eben sehr drastische Niederschläge. Ein gesunder Waldboden hat eher die Möglichkeit, Wasser zu speichern, als ein genutzter Wald, wo man eine stärkere Bodenverdichtung hat. Wir schauen uns an, wo in Beton eingefasst Quellen oder Strömungsbereiche sind. Was kann man renaturieren, um das Wasser länger im Wald zu halten? Das ist auch im Interesse von jedem Waldbesitzer. Was macht den Wispertaunus aus: besondere Arten, wie Spechte, Fledermäuse, besondere Käfer. Das wird untersucht, aber auch eben andere Fragen, die die Bewirtschaftung des Waldes betreffen. Wo ist so ein Standort, ein Grenzertragsstandort, und wo könnte eine andere Art der Nutzung durch Entschädigung für die Kommune vielleicht rentabler sein? Das alles wird untersucht.
Rheingau Echo: In welcher Projektphase befinden wir uns jetzt?
Michael Brombacher: Die Naturschutzgroßprojekte haben immer zwei Phasen. Wir befinden uns derzeit in der Projektphase 1, eine sehr unverbindlichen Planungsphase, in der man sich den Wald und die Verhältnisse genau anschaut und Daten erhebt. In dieser Phase entstehen überhaupt keine Kosten für die beteiligten Kommunen.
Es werden biologische Untersuchungen durchgeführt und Daten zum Wegenetz sowie sozioökonomische Daten gesammelt. Aus diesen Daten wird die Vorschlagsfläche entwickelt. Was könnte dann für den Naturschutz am Ende interessant sein? Was könnte für die Kommunen interessant sein? Und dann geht man am Ende dieser Phase in die Kommunen, bespricht es und prüft, wo eine Umsetzung interessant sein könnte. Dann kommt die zweite Phase, also nach dem Beschluss der Kommunen, die zehn Jahre läuft und in der umgesetzt wird, was besprochen wurde.
Rheingau Echo: Wann beginnt Projektphase 2?
Michael Brombacher: Nach einem Beschluss der Kommunen. Projektphase 2 ist ein Angebot an die Kommunen. Wenn sie sich dafür entscheiden, dann wird der Antrag für Projektphase 2 geschrieben. Das ist ein Dokument, das man für die Beantragung der Förderung beim Bund und beim Land einreichen muss. Diese Förderung kann relativ groß sein. Die Projektphase 1 endet 2026, hoffentlich mit einem positiven Beschluss der Kommunen zur Teilnahme an der Phase 2. Dann wird der Antrag gestellt, hoffentlich schnell bewilligt, und dann würde man 2027 mit der Umsetzung beginnen.
Rheingau Echo: Und dann beginnt die zehnjährige Umsetzungsphase, an deren Ende dann die Flächen unter Schutz genommen werden?
Michael Brombacher: Nicht unter Schutz, sondern es gibt verschiedene Instrumente. Der Wispertaunus hat diese besonderen Wälder, die auch schon teilweise aus der Nutzung genommen wurden. Und für diese Leistung der Kommunen gäbe es über dieses Projekt die Möglichkeit, den sogenannten Nutzungsverzicht zu erstatten. Das bedeutet, es würde der Verkehrswert der Wälder im Rahmen eines Gutachtens ermittelt. Die Kommune würde Eigentümerin dieser Flächen bleiben, aber ihr würde der Gegenwert der Holznutzung erstattet. Das sind sehr große Beträge, das könnte mehrere Millionen für die Kommunen ausmachen. Das ist eine ganz wichtige Komponente. Man muss diese Flächen in Absprache mit der Kommune auswählen, dann würde man entscheiden und dann würde diese Erstattung vollzogen. Das ist vielleicht der größte Teil dieses Projektes.
Rheingau Echo: Das klingt eigentlich nach einem sehr vielversprechenden und sehr nützlichen Projekt für alle Beteiligten, zum einen für den Naturschutz, langfristig für den Schutz vor Starkregenereignissen, vor den Konsequenzen des Klimawandels. Zum anderen stehen da sehr hohe Beträge in Rede, die an die Kommunen und auch an künftig Interessierte fließen könnten. Aber es gibt auch Kritik. Es gibt kritische Anmerkungen und Sorgen aus Verbänden, aus der Jägerschaft, aus den Stadtparlamenten.
Für Verunsicherung sorgen unter anderem die finanzielle Abgeltung für die teilnehmenden Kommunen und Privatpersonen, beispielsweise als Ausgleich für den Verzicht auf die Holznutzung, oder die finanziellen Folgekosten für die Teilnehmer. Es geht um die Frage der Verkehrssicherung, Nutzung und Wegerechte und die möglichen Folgen für die Jagdausübung sowie rechtliche Fragen. Darüber hinaus wurden Zweifel am ökologischen Mehrwert des Projekts und Sorgen in Bezug auf die Eindämmung von Tierseuchen geäußert.
Sie erwähnten, dass viele Flächen schon unter Schutz gestellt sind, beispielsweise im Rahmen der FFH-Richtlinie (Flora Fauna Habitat). Aus der Jägerschaft kam die Sorge, es könnte eine Eigentumsübertragung verschleiert werden, und möglicherweise könnten Projektflächen als Ausgleich für Bauprojekte umdefiniert werden. Deshalb an Sie die erste Frage in Bezug auf die Kritikpunkte: An wen werden die Nutzungsrechte an den Flächen übertragen, in welcher Form und wie lange? Was bedeutet das für die Teilnehmer?
Michael Brombacher: Die Teilnahme an diesem Projekt ist freiwillig. Es ist ein Angebot, ein finanzielles Angebot, vor allem an die Kommunen. Die Kommunen würden Eigentümer dieser Flächen bleiben. Das ist so geregelt. Es geht lediglich um den Verkauf der Nutzungsrechte. Auch da geht es vor allem um die Holznutzung. Die Entschädigung für diese Leistung, die die Kommunen jetzt schon teilweise erbringen, würde von der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Hessen und zu 10% von der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt kommen.
So ist es dann auch geregelt im vielleicht wichtigsten Dokument, nämlich dem Grundbuch. Das heißt, an erster Stelle würde die Bundesrepublik Deutschland eingetragen werden, an zweiter Stelle das Land Hessen und an dritter Stelle die Zoologische Gesellschaft Frankfurt als Abwickler dieses Projekts. Also ein sehr transparenter, auch in Deutschland üblicher Prozess. Es gibt eine Eintragung im Grundbuch.
Rheingau Echo: Wenn es um Geld geht, werden natürlich viele hellhörig, gerade auch wegen der angespannten Haushalte in den Kommunen. Da richtet sich der Blick in den Stadtparlamenten auf die in Aussicht gestellten Ausgleichs- oder Pachtzahlungen. Sind die Zuwendungen und Fördermittel rechtlich gesichert, wie hoch werden diese ausfallen und in welcher Form und wann ist mit einer Entscheidung über solche Zahlungen zu rechnen?
Michael Brombacher: Wenn es eine Bewilligung dieses Förderantrags für die Phase 2 gibt, dann ist es gesichert. Aber die Basis für diesen Förderantrag ist tatsächlich die positive Entscheidung der Kommunen. Ohne diese positive Entscheidung wird es keinen Folgeantrag geben. Das heißt, dieses Angebot wird am Ende dieser Planungsphase an die Kommunen gemacht. Die Kommunen können dann entscheiden, ob es für sie finanziell interessant ist. Auf dieser Basis wird der Antrag gestellt, und dann wird beispielsweise der Abkauf der Nutzungsrechte in die Wege geleitet und dann kommt es zur Auszahlung an die Kommunen.
Rheingau Echo: Sie sprechen von einem Abkauf, allerdings bezieht sich das nur auf die Nutzungsrechte, wenn ich es richtig verstehe. Es geht nicht um einen Abkauf der Flächen als solche?
Michael Brombacher: Genau. Das Eigentum verbleibt bei den Kommunen. Die Wegesicherungspflicht verbleibt beim Eigentümer. Dadurch entstehen Kosten bei dem Eigentümer für die Wegesicherungspflicht. Gleichzeitig verbleibt auch das Jagdrecht bei den Eigentümern und dadurch auch die Einnahmen aus der Jagdpacht.
Rheingau Echo: Es gibt also de facto keine Änderung weder bei der Verkehrssicherungspflicht, die ja auch bisher bestand, als auch bei den Einnahmen aus den Jagdpachten? Die Jagdausübung bleibt unberührt?
Michael Brombacher: Das Projekt hat überhaupt keine Möglichkeiten, in die Ausübung der Jagd einzugreifen. Es gibt auch im Projektantrag keine fest formulierten Ziele. Sondern auch hier beruht alles, was im Projekt geplant und besprochen wird, und da sind wir eben gerade dabei, auf freiwilligen Vereinbarungen. Das versuchen wir mit allen Nutzergruppen, auch mit den Wahlbesuchern, zu besprechen. Dann machen wir Vorschläge, und die sind unverbindlich. Wir haben gar keine rechtliche Handhabe, irgendwelche Dinge in dem Projekt umzusetzen.
Rheingau Echo: Die finanziellen Mittel kommen in erster Linie aus Bundes- und Landesmitteln und einen kleineren Teil steuert die ZGF bei. Es gibt weitere Fördermittel, die bereits in Anspruch genommen werden. Sind die Kriterien für eine Förderfähigkeit aus Bundes- und Landesmitteln nicht auch ohne ein solches Großprojekt gegeben? Warum braucht es dieses Großprojekt?
Michael Brombacher: Ja, das ist eine gute Frage, die sich viele sicherlich stellen, wieso dieses Großprojekt da noch obendrauf. Ich möchte zwei Vorteile nennen, die sich aus diesem Projekt ergeben. Zum einen ist es nochmal eine naturschutzfachliche Aufwertung. Das bedeutet ein Naturwald, also wenn man eine Fläche der Natur überlässt mit all ihren Möglichkeiten. Dort läuft die Naturverjüngung beispielsweise von alleine ab, und man kann beobachten, was passiert, wenn man den Wald für einen Moment in Ruhe lässt. Welche Arten setzen sich durch? Welche Baumarten kommen auch besser mit dem Klimawandel klar? Wie ist es innerhalb der Arten? Wie ist es beispielsweise mit der genetischen Stabilität? Das ist auch ein Schaufenster in die Natur, das man da eröffnet.
Rheingau Echo: Sie versprechen sich auch wissenschaftliche Erkenntnisse daraus?
Michael Brombacher: Genau. So ist es in ganz vielen anderen Naturwäldern, wo man auch lernen kann, wie sich der Naturwald eigentlich entwickelt, wenn der Mensch nicht eingreift. Was setzt sich da denn überhaupt durch? Der zweite Vorteil für dieses Projekt ist tatsächlich die langfristige Absicherung. Das ist eine Absicherung, auch finanziell, für die Ewigkeit. Und das unterscheidet sich von anderen Programmen, die haben ja meistens eine Befristung auf mehrere Jahre, fünf Jahre, zehn Jahre. Hier würde ja der Verkehrswert ermittelt werden. Das ist möglicherweise eine relativ hohe Summe, die dann ausbezahlt würde. Damit hat man auch eine gewisse finanzielle Planungssicherheit.
Rheingau Echo: Eine weitere Sorge, die immer wieder zur Sprache kommt, ist die Nutzbarkeit für Wanderer und für die Naherholung. Bleiben bestehende Wald- und Wirtschaftswege öffentlich nutzbar oder sind ein Rückbau oder eine Sperrung vorgesehen? Gibt es bestimmte Bereiche, die dann für Wanderer und Radfahrer tabu sind?
Michael Brombacher: Das ist so nicht vorgesehen bisher. Das Wegerecht bleibt ja bei den Kommunen. Das ist alles eine Entscheidung der Kommunen, wie sie es am Ende handhaben wollen. Wir haben einen Arbeitskreis, in dem wir in Bezug auf Waldwanderer diskutieren, wie man die Informationen über den Wispertaunus verbessern kann. Das ist das erste Ziel und alles andere verbleibt bei den Kommunen. Es kann in Naturwäldern Sinn machen, bestimmte Bereiche zu beruhigen, also Störungen zu minimieren, beispielsweise durch Radfahrer oder durch Wanderer, dass man da vielleicht einen Weg zurückbaut. Das wird in manchen Naturwäldern gemacht, aber grundsätzlich ist das Wegerecht bei den Kommunen entscheidend.
Rheingau Echo: Wir haben im Rheingau schon länger das Problem mit der afrikanischen Schweinepest. Insbesondere aus der Jägerschaft wurden da Sorgen geäußert, dass beim Ausbrechen von Tierseuchen die Eindämmungsmöglichkeiten beschritten werden könnten.
Michael Brombacher: Nicht durch dieses Projekt. Das Projekt macht Vorschläge. Alle Vorschläge beruhen auf Freiwilligkeit. Das Jagdrecht verbleibt bei den Kommunen und die Kommunen bzw. die Veterinärämter der Landkreise entscheiden dann mit der Jägerschaft, wie sie beispielsweise beim Ausbruch der Schweinepest vorgehen.
Rheingau Echo: Sie hatten erwähnt, dass die kommunalen und privaten Eigentümer auch der Flächen Eigentümer bleiben. Wie lange läuft das Projekt und für wie lange ist man gebunden? Gibt es möglicherweise eine Ausstiegsklausel?
Michael Brombacher: Diese Möglichkeit, dass es eine Entschädigung gibt für die Überführung eines Waldes in einen Naturwald ist relativ jung. Das gibt es erst seit wenigen Jahren. Wir müssen tatsächlich das genau prüfen. Wir müssen mit den Kommunen sprechen, auch im Vorfeld von parlamentarischen Entscheidungen. Welche Möglichkeiten sieht die Kommune? Was sind die Interessen der Kommune? Wir müssten dann die vertraglichen Regelungen anschauen, die möglich sind. Aber das ist Teil dieser Planungsphase.
Wir schauen uns nicht nur die Natur im Wispertaunus an, sondern auch die formellen Rahmenbedingungen, weil dieses Projekt Pilotcharakter hat. Wir würden dann nach Beratung mit den Kommunen schauen, welche Optionen auf dem Tisch liegen. Ich kann dazu noch nichts sagen, weil das wirklich eine Frage der Prüfung ist, in der wir uns gerade befinden.
Rheingau Echo: Wir befinden uns bei dem Projekt also in der Planungsphase, die noch bis nächstes Jahr läuft. Dann soll die Umsetzungsphase mit denjenigen Privatpersonen und Kommunen beginnen, die teilnehmen wollen. Bis dahin scheint noch viel Klärungsbedarf zu bestehen. Was wir jetzt schon sagen können, Herr Brombacher: Es werden keine Flächen verkauft. Und es soll ein nachhaltiger Naturschutz über Generationen hinweg sichergestellt werden. Wir sprechen über Flächen, die zum Teil durch Windwurf betroffen sind. Wir sprechen über Flächen, die ohnehin aus der Bewirtschaftung draußen sind.
Man wird sehen, wie die Beteiligten sich einigen und wer teilnimmt. Herr Brombacher, wir danken Ihnen für Ihre Zeit und dass Sie ein bisschen Licht in das Dunkel bringen konnten und einige Sorgen ausräumen oder dazu Stellung genommen haben. Vielen Dank, Michael Brombacher.
Michael Brombacher: Ich danke Ihnen für das Gespräch.
Kommentar schreiben