Datenpreisgabe auch für Geimpfte
Corona-Kontaktdaten für die Nachverfolgung müssen erfasst werden

Auch wenn im Kreis die Inzidenzzahl seit mehr als sieben Tagen unter der 30er-Marke liegt, bleibt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung bestehen. Seit 9. Mai gelten für Genesene und Geimpfte angepasste Corona-Regeln in Hessen. Aber nicht geändert wurde für diese Personengruppe die Pflicht, bei Gastronomie-Besuchen oder auch für körpernahe Dienstleistungen die Kontaktdaten anzugeben.

"Die Angabe der persönlichen Daten ist gemäß Verordnung vorgeschrieben und weiterhin zwingend erforderlich", teilt die Leiterin des Kreis-Gesundheitsamtes Dr. Renate Wilhelm mit. "Bei Treffen zählen Geimpfte und Genesene zwar nicht mehr zur Zahl der erlaubten Personen dazu und haben auch ansonsten erleichterte …

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