Kartellamt rügt fehlenden Wettbewerb bei Holzvermarktung
Kommunen müssen sich neu aufstellen / Erstes Treffen auf Initiative von Bürgermeister Diefenbach in Heidenrod

Rheingau. (mh) – Nachdem Hessen Forst sich bislang um die Vermarktung des Holzes aus heimischen Wäldern gekümmert hat, ist dies aus kartellrechtlichen Gründen ab 2019 nicht mehr möglich. Deshalb müssen die Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises sowie private Waldbesitzer sich bei der Vermarktung ihres Holzes neu aufstellen, wenn sie über mehr als 100 Hektar Wald verfügen.

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