„Konzern Rheingau-Taunus-Kreis“ ist stabil
Kreisausschuss stellt erstmals Gesamtabschluss für den Kreis auf

Mit der Einführung der doppelten Buchführung in die kommunalen Haushalte werden die Finanzen der Städte, Gemeinden und Landkreise stärker unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet. Da die Umstellung von der kameralen in die sogenannte doppische Haushaltsführung eine komplexe Aufgabe darstellte, gewährte das Land seinen Kommunen Übergangsfristen, von denen nun eine ganz besondere abgelaufen ist: Spätestens ab den 31.12.2021 ist es verpflichtend, neben den separaten Jahresabschlüssen für Kernhaushalt und verbundene Unternehmen auch einen „Konzernabschluss“ für den gesamten Bereich aufzustellen, der einen vollständigen Überblick über die Finanzlage der Kommune erlaubt. Der Blick allein auf …

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