Mitteilungen des Landrats
Verwaltungsstabsdienstordnung / Partnerschaft Reservedienst zwischen Kreis und Bundeswehr / Migration

Wie Landrat Sandro Zehner in seiner Pressekonferenz einen Tag nach der Sitzung des Kreisausschusses am 11. September mitteilte, führt der Rheingau-Taunus-Kreis eine Verwaltungsstabsdienstordnung ein. Diese trat bereits am 31. August 2023 in Kraft und soll das bestehende Krisenmanagement der Kreisverwaltung ergänzen und strukturell an die Vorgaben der hessischen Rahmenempfehlung anpassen.

Die Stabsdienstordnung regelt, erklärt der Landrat, den Aufbau und die Tätigkeit des Verwaltungsstabes der administrativ-organisatorischen Komponente. In Anbetracht der Krisen in der Vergangenheit sei es wichtig über ein Krisenmanagement zu verfügen, das sich sehr schnell auch in der Nacht mit Menschen …

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