Neue Aufgabe für Kreis und Kommunen
Hessen setzt Cannabisgesetz des Bundes um / Kommunale Kontrollen vor Ort

Am 1. April 2024 ist das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG) als Bundesgesetz in Kraft getreten. Das Gesetzgebungsverfahren wurde Ende März 2024 abgeschlossen. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Hessen hat die maßgeblichen Zuständigkeiten durch Rechtsverordnungen zugewiesen. Außerdem wurde ein Bußgeldkatalog für Verstöße erlassen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung wurde auf der Ebene der Landesregierung dem Innenministerium zugewiesen.

Zur konkreten Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Hessen hat Innenminister Roman Poseck ausgeführt, dass es dabei nicht mehr um eine Grundsatzdebatte gehe, sondern um die Umsetzung …

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