Neue Ausführungsverordnung zum Weinrecht
Rückkehr der historischen Gewannnamen – moderate Rebflächen-Erweiterung

Rheingau. (mg) – Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitet derzeit eine Änderung der Ausführungsverordnung zum Weinrecht und zur Reblausbekämpfung vor.

„Die notwendige Umsetzung aktueller Änderungen des Unions- und des Bundesrechts wird genutzt, um vier Anliegen in die Tat umzusetzen, die die Säuerung, das Bezeichnungsrecht, die parzellenscharfe Abgrenzung und die Förderung der Genossenschaften betreffen“, teilt die Rheingauer Landtagsabgeordnete Petra Müller-Klepper mit. Über die Ziele der Novelle hat Ministerin Priska Hinz die CDU-Politikerin auf ihre Anfrage hin informiert.

„Nach Inkrafttreten der geänderten Verordnung kann in Jahren mit außergewöhnlichem Witterungsverlauf die Säuerung durch eine Allgemeinverfügung zugelassen werden“, so die Abgeordnete.

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