Kumulieren, Panaschieren und d'Hond
Kommunalwahl in Hessen am 15. März / Was es mit dem neuen Wahlrecht auf sich hat

Am 15. März sind rund 138.000 Menschen im Rheingau-Taunus-Kreis aufgerufen, die Zusammensetzung der Parlamente ihrer Städte, Gemeinden und den Kreistag neu zu bestimmen. Neben den Vertretungen in Gemeinderat, Kreistag und Ortsbeiräten stehen auch die Wahlen zu den Ausländerbeiräten an – allesamt gleichzeitig an einem Termin. Die Wahlen werden ausgerichtet von den 17 Städten und Gemeinden, die sich in 115 Ortsteile gliedern.

Prinzipien des Kommunalwahlrechts

Das hessische Kommunalwahlrecht ist ein personenorientiertes, verhältniswahlähnliches System: Jede Wählerin und jeder Wähler hat für die Wahl …

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