Lorchseit: 1 Woche 2 Tage
Erneut Thema in der nächsten Stadtverordnetenversammlung
Lorch. (av) –
Zur vierten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt lädt Stadtverordnetenvorsteher Joachim Eckert am Donnerstag, 26. Juni, in den Rittersaal des Hilchenhauses, Rheinstraße 48, ein. Zum einen geht es um die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das laufende Jahr, zum anderen um die Teilnahme am Förderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. In der Sitzung vom 22. Mai hat die Stadtverordnetenversammlung die Anhebung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer für das Jahr 2025 abgelehnt. Vorgeschlagen war die Anhebung der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 535 v.H. Die Grundsteuer für Grundstücke …
Lorchseit: 2 Wochen 3 Tage
Besuch im Rahmen der Städtefreundschaft in Saint-Benoît und Ligugé
Lorch. (sw) –
35 Lorcher und Lorcherinnen trafen am Mittwochabend in Saint-Benoît, einer der Partnerstädte Lorchs, ein. Möglich wurde dies durch den Deutsch-Französischen Bürgerfonds, #teamfrancoallemand, welcher den Austausch …
Lorchseit: 3 Wochen 3 Tage
Zwei Kandidaten bewerben sich bislang um das Amt des Rathauschefs / Dem Rheingau Echo stehen sie Rede und Antwort
Lorchseit: 3 Wochen 3 Tage
Lorcher Bürgermeister legt Widerspruch gegen Beschluss der Stadtverordneten ein
Lorch. (rer) –
Wenig erbaut dürfte der Lorcher Stadtverordnetenvorsteher Joachim Eckert (Liste Lorch) von dem Schreiben des Bürgermeisters gewesen sein, das ihn jüngst erreichte. Rathaus-Chef Ivo Reßler (parteilos) widerspricht darin einem Beschluss des Stadtparlaments vom 22. Mai, weil er rechtswidrig sei, und pocht bei der Festsetzung der Hebesätze auf die gesetzlichen Vorgaben. Die Stadtverordneten hatten die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer abgelehnt. Reßler: „Nach Paragraph 93 der Hessischen Gemeindeordnung müssen die Steuern zwingend erhöht werden, wenn das finanzielle Aufkommen nicht reicht und keine Kosten mehr eingespart werden können.“ Erschwerend hinzu komme der Paragraph 92, wonach ein ausgeglichener Haushalt …