Sorge wegen Cannabisfreigabe auch im Kreis
Polizei ist besorgt und sensibilisiert im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr

Das Cannabisgesetz (CanG) ist seit 1. April in Kraft. Für Erwachsene ist der Konsum und Besitz von Cannabis-Produkten in bestimmten Mengen straffrei. Eine kontrollierte Abgabe über Vereine soll den Schwarzmarkt eindämmen. Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum zum Eigengebrauch ist erlaubt, der Besitz von bis zu 50 Gramm trockenen Blüten zu Hause ist legal. Privat dürfen maximal drei weibliche Pflanzen angebaut werden. Sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) dürfen THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder begrenzte Mengen (25 Gramm/Tag und insgesamt 50 Gramm/Monat) abgeben – mit maximal zehn Prozent THC-Gehalt; an …

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