Unfall:Teilschuld fürs Rückwärtsfahren

Rheingau. (mg) – Knapp die Einmündung verpasst und in aller Eile ein Stück zurückgesetzt: Wer dabei einen Unfall verursacht, bekommt unter Umständen einen Teil der Schuld zugesprochen – selbst wenn er eigentlich Vorfahrt hatte.

„Wer rückwärts fährt, muss laut Straßenverkehrsordnung besondere Sorgfalt an den Tag legen. Denn andere Verkehrsteilnehmer können eine solche plötzliche Richtungsänderung oft nicht absehen“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung.

Zusätzlich sind hohe Bußgelder möglich.

Welchem Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall wie viel Schuld zugesprochen bekommt, hängt immer vom Einzelfall ab.

„Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, beispielsweise wie schnell die Beteiligten gefahren sind und wie die Straße beschaffen ist“, so R+V-Experte Walter.

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