Anti Cloud – Wohin mit den Daten?
Datenschutzgesetz: Durchgriffshaftung droht auch Geschäftsführern

Rheingau. (mg) – Schöne neue Datenwelt. Cloud Computing ist in aller Munde. Alles überall griffbereit zu haben ist heute schon Standard, nicht nur die privaten Urlaubsfotos, sondern auch die Geschäftsunterlagen. Doch in diesem Punkt scheint es besonders bei mittelständischen Unternehmen an Risikobewusstsein zu mangeln. Denn der leichtfertige Umgang mit Daten bringt ein Unternehmen ganz schnell in Konflikt mit dem aktuellen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

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