Der juristische Vorhang ist zu, aber alle Fragen sind offen
Rolf Schmidt: „Pressefreiheit und Recht auf freie Meinungsäußerung siegten”

Die politische Kontroverse um die nach wie vor unaufgeklärten Vorgänge und Hintergründe des Verkaufs von über 70 preisgünstigen und sozial geschützten Wohnungen in Lorch werde nicht durch einen juristischen „Maulkorb“ für die Liste Lilo und seiner Person unterbunden, so Stadtrat a.D. Rolf Schmidt in einer Pressemitteilung. Das Landgericht Wiesbaden habe die Klage des Bürgermeisters a. D. Jürgen Helbing, des Stadtrates a. D. Karl-Heinz Augustin sowie der Mitglieder des Aufsichtsrates der Lorcher Wohnungsbaugenossenschaft auf Unterlassung der Äußerungen der Liste Lilo und des ehemaligen Stadtverordneten und Stadtrates Rolf Schmidt zu den Veräußerungen der Lorcher Wohnungen zurückgewiesen. „Die Klage …

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