Blitzeis und Schnee: Unfälle absetzen

Rheingau. (mg) – Spiegelglatte Straßen haben schon zu zahlreichen Unfällen geführt. Die Kosten eines Unfalls, der auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, während einer Auswärtstätigkeit oder einer anderen betrieblichen Fahrt passiert, können beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht werden. Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Lohnsteuerhilfevereine, erklärt dazu, dass diejenigen, die bei beruflich bedingten Fahrten zum Beispiel auf einer Dienstreise oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit, zu Schaden gekommen sind, dies in ihrer Steuererklärung geltend machen können. An dieser Voraussetzung fehlt es allerdings, wenn sich der Unfall auf einer privat veranlassten Umwegstrecke ereignete. Auch Alkohol darf nicht im Spiel gewesen sein.

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