Ministerium erinnert an Fristablauf
Corona-Wirtschaftshilfen Schlussabrechnung zeitnah einreichen

Bis zum 30. September können Unternehmen, die bereits eine Fristverlängerung beantragt hatten, noch die Schlussabrechnung für die Corona-Wirtschaftshilfen einreichen. Andernfalls werden die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährten Corona-Wirtschaftshilfen vollständig zurückgefordert. Unternehmen, die das bis zu diesem Datum nicht getan haben, müssen die gewährten Hilfen vollständig zurückzahlen. Dies gilt für die Programme Überbrückungshilfe I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe.

Die Corona-Wirtschaftshilfen waren in der Pandemie für die hessischen Unternehmen eine sehr wichtige Stütze, die auch dringend gebraucht wurden. Unnötige Rückforderungen gilt es im …

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